Annahmebedingungen der ABSE Stys GmbH

 

 

Stand: 02.01.2020

Bezeichnung

Abfallschlüssel

Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

010413

Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)

101208

Betonabfälle und Betonschlämme

101314

Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen

161102

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen

161104

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen

161106

Beton

170101

Ziegel

170102

Fliesen, Ziegel und Keramik

170103

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen

170107

Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen

170302

Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

170504

Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt

170506

Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt

170508

Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

170802

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

170904

Mineralien (z.B. Sand, Steine)

191209

Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen

191302

 

 

Folgende Abfälle / Stoffe dürfen nicht enthalten sein:

  • PAK-haltige (Teer-haltige) Straßenbaustoffe
  • PAK-haltige Anstriche
  • Asbest
  • Faserzementplatten mit oder ohne Asbest
  • Teerhaltige Dachbahnen (Teerpappe)
  • Dämmmaterial (Glaswolle, Steinwolle)
  • Strahlsand
  • Wischtücher, Putzlappen mit oder ohne schädliche Verunreinigungen
  • Kanister oder Dosen
  • Stäube, Asche, Schlämme außer sie fallen unter die o.g. Abfallschlüssel
  • Hygienisch bedenkliche Abfälle
  • Altreifen
  • Flüssige Abfälle
  • Glas
  • Elektroschrott, Kühlschränke, Altlampen (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
  • Weitere gefährliche Abfälle, wie Spraydosen; Gasflaschen; Munition; Sprengstoff; etc.

Ziegel aus Feuerungsanlagen können nur angenommen werden, wenn eine Analyse nach LAGA einen Wert unter Z2 bestätigt.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Entscheidung über die Einstufung liegt im Bereich des Personals der ABSE Stys GmbH vor Ort.

Mit Übergabe bzw. Anlieferung der Massen erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen sowie die vorgenannten Annahmebedingungen der ABSE Stys GmbH an.

Die Annahmebedingungen als .pdf-Datei finden sie hier.